Leistungen

Wir beraten und vertreten Sie:

Im Vorfeld eines Bau-, Planungs- oder Erwerbs­projektes

Wir entwerfen, gestalten, prüfen, ändern und erläutern alle Verträge rund um den Bau und die Immobilie, wie z. B.

  • Bau- und Bauträgerverträge
  • Architekten- und Ingenieurverträge
  • Projektsteuerungsverträge
  • ARGE-, GU- und Subunternehmerverträge
  • Bau-Musterverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Grundstücks- und Immobilienkaufverträge

Wir führen Vertragsverhandlungen für Auftragnehmer und Auftraggeber im Bereich Bau- und Immobilien- sowie gewerblichem Mietrecht und begleiten Vertragsabschlüsse.

Wir sind bei der Auswahl von Vertragspartnern behilflich.

Wir beraten zum Versicherungsschutz.

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus dem Bau-, Dienstleistungs- und Liefersektor beraten und vertreten wir Unternehmer und öffentliche Auftraggeber von der Prüfung der Vergabeunterlagen bis zur Interessenswahrnehmung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren.

Während des Bauablaufs

Baubegleitende Rechtsberatung: Wir begleiten Bauprojekte juristisch und beraten Auftraggeber, Unternehmer, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und alle sonstigen Baubeteiligten während der Durchführung der Verträge, auch ohne nach außen aufzutreten.

Prüfung und Vertretung bei der gesamten Durchführung von Bauvorhaben, wie z. B.

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (z. B. Nachträge, Mängelansprüche)
  • Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen
  • Fordern, Durchsetzen und Abwehr von Sicherheiten
  • Prüfen und Bewerten von Bauablaufstörungen

Wir stellen Kontakte zu geeigneten Sachverständigen her und begleiten Gutachten juristisch.

Wir vertreten und beraten bei der Abnahme und Abrechnung von Bau-, Architekten- und Ingenieurverträgen.

Nach dem Abschluss eines Projektes
  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohn- und Honorarforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bürgschaften und anderen Sicherheiten
  • Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und Gutachter
  • Durchsetzung und Abwehr von versicherungsrechtlichen Ansprüchen
  • Vertretung von Architekten und Ingenieuren zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen
In allen Grundstücks- und Immobilien­ange­legen­heiten
  • Prüfung, Beratung und Vertretung bei Abschluss und Abwicklung von Verträgen über bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Beratung und Vertretung beim Abschluss von gewerblichen Mietverträgen
  • Gestaltung von Dienstleitungsverträgen aus dem Immobilienbereich, wie z. B. Wartungs- und Gebäudemanagementverträge
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung und Verteidigung von Ansprüchen auf dem Gebiet des Baunachbarrechts
  • Beratung und Vertretung von Eigentümern und Verwaltern in wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten
In Gerichts, Schieds­gerichts- und Schlicht­ungs­ver­fahren
  • Durchführung von gerichtlichen selbstständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln
  • Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen, Nachträgen, Schadensersatz- und Haftpflichtansprüchen vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten
  • Durchführung von Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren auch als Schlichter und Schiedsrichter
  • Frühzeitige gerichtliche Sicherung von Werklohn- und Honoraransprüchen
  • Gerichtliche Vertretung in Architekten-, Ingenieur- und Sachverständigenhaftungsfällen

Wir bieten:

Schulungen, Vorträge, Beratung, Informationen und Veröffentlichungen

  • Dozententätigkeit und Schulungsleitungen
  • Durchführung von Firmenschulungen
  • Vorträge im Bau- und Immobilienrecht
  • Informationen im Bau- und Immobilienrecht
  • Telefonische Beratung in allen Fragen zu Bau- und Immobilien

Der Architekt als Rechtsberater
des Bauherren

Diese Videobeiträge sind durch eine Kooperation mit archipinion entstanden. Entdecken Sie weiteres, fachspezifisch aufbereitetes Expertenwissen für den Berufsalltag von Architekten auf der Videostreaming-Plattform
www.archipinion.com

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